Die EUDR (Verordnung 2023/1115) verbietet das Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt, die mit Entwaldung verbunden sind. Betroffene Produkte: Soja, Kakao, Kaffee, Palmöl, Holz, Kautschuk, Rinder. Druckerzeugnisse wurden ausgenommen. Pflichten: Sorgfaltspflicht, GPS-Geolokalisierung, Nachweis dass nach dem 31.12.2020 keine Entwaldung stattfand. Inkrafttreten um ein Jahr verschoben: 30. Dezember 2026 für grosse Betreiber, 30. Juni 2027 für KMU. Strafen bis 4% des jährlichen EU-Umsatzes.
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