Der Transport gefährlicher Güter auf der Strasse wird durch das ADR geregelt, das alle zwei Jahre aktualisiert wird (Ausgabe 2025 seit 1. Januar 2025 in Kraft, obligatorisch ab 1. Juli 2025). Wichtige Punkte: 9 Gefahrklassen; UN-Nummer und Verpackungsgruppe; zugelassene UN-gekennzeichnete Verpackungen; Orangetafeln und Gefahrzettel; ADR-Bescheinigung des Fahrers (5 Jahre gültig); Gefahrgutbeauftragter (DGSA) obligatorisch. ADR 2025 Neuerungen: neue UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551/3552).
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