Die EUR.1-Bescheinigung bestätigt den präferenziellen Ursprung und ermöglicht ermässigte oder Nullzölle im Rahmen von Freihandelsabkommen. Gültig für 4 Monate. Für Sendungen bis 6.000 CHF/EUR durch Rechnungserklärung ersetzbar. Ermächtigte Ausführer (mit BAZG-Bewilligung) können Rechnungserklärungen ohne Wertgrenze ausstellen. Das EU-REX-System ermöglicht registrierten Ausführern die Selbstzertifizierung. Für den Mittelmeerhandel ermöglicht die EUR-MED-Bescheinigung die diagonale Kumulierung.
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