Der Zollabfertigungsauftrag bevollmächtigt einen Zollspediteur, Zollanmeldungen im Namen eines Unternehmens abzugeben. Direkte Vertretung: Der Spediteur handelt im Namen des Auftraggebers. Indirekte Vertretung: Der Spediteur handelt im eigenen Namen, wird aber solidarisch mithaftbar. Der Auftrag kann allgemein oder spezifisch sein. In der Schweiz benötigt der Spediteur ein Zolldeklaranten-Patent vom BAZG. Im Rahmen des DaziT-Programms wird das neue System Passar für die digitale Zollanmeldung eingeführt, das auch die elektronische Mandatsverwaltung ermöglicht.
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