BURUNDI

Informationen zu Transport, Versand und Einfuhr. Transport und Versand in Burundi

Burundi

Capitale
Belmopan Popolazione
349’700 (2013 est.) Lingue nazionali
Inglese Valuta
Belize-Dollar (BZD) Prodotto interno lordo (PIL)
USD 1,6 Mrd. (est.) PIL pro capite
USD 4’620 (est.) Cifra d’affari esportazioni in Svizzera
CHF 9,5 Mio.


Umsatz Importe aus der Schweiz
k.A.

Bilaterale Beziehungen zwischen der Schweiz und Burundi

Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Burundi sind bescheiden und konzentrieren sich hauptsächlich auf die Entwicklungszusammenarbeit und das Engagement der Schweiz für den Friedensprozess im Lande.

Prioritäten der diplomatischen Beziehungen

In Burundi sind die Aktivitäten der Schweizer Diplomatie in erster Linie auf Entwicklung und Friedensförderung ausgerichtet.

Vertragliche Bestimmungen

Abkommen über technische Zusammenarbeit vom 22.11.85; BGBl.
II, S. 1704 f., 21.12.85. Burundi – EU: Eingeschlossen in den allgemeinen autonomen Präferenzzoll.

Geschäftssprachen

Französisch.

Gewichte und Maße

Metrisches System

Währung

1 Burundi-Franc (F. Bu.) = 100 Centimes, ISO-Code: BIF

Zolltarif

Harmonisiertes System; Zollabfertigung auf Basis des CIF-Wertes.

Importkontrolle

Für Einfuhren aus EU-Ländern gelten keine Mengenbeschränkungen. Alle Einfuhren sind lizenzpflichtig (alle Waren ab 50.000 BIF). Es sind Inspektionsbescheinigungen erforderlich. Die Lizenz ist normalerweise für vier bis zwölf Monate gültig.
Unterfakturierung ist verboten. Gewerbesteuer: 18%.

Inspektion vor dem Boarding

Aufgrund einer Bestimmung der Banque de la République du Burundi (BRB) ist vor dem Versand eine Qualitäts-, Mengen- und Preisprüfung erforderlich. Ausnahmen werden für Sendungen unter USD 5000 gemacht (unter USD 3000 für Lebensmittel, chemische und pharmazeutische Produkte).

Zahlungsbedingungen und Angebote

Ein bestätigtes und unwiderrufliches Akkreditiv wird empfohlen. Fakturierung in Euro. Kurzfristige Geschäftsabsicherung ist möglich, mit einer Rückzahlungsfrist von bis zu 12 Monaten und einem Höchstwert von 100.000 €.
Bankgarantien sind erforderlich. Angebote auf Französisch.

Angaben zur Herkunft

Es gibt keine besonderen Kennzeichnungsvorschriften. Fragen Sie den Importeur um Rat.

Kennzeichnung/Etikettierung

Gemäß den Anweisungen des Importeurs müssen die Pakete mit einem Bruttogewicht von 1.000 kg und mehr einen deutlich sichtbaren Gewichtsvermerk haben.

Verpackung

Bevorzugen Sie eine robuste, wetterfeste Verpackung.

Modelle und Muster von Waren

Zollfrei, wenn kein kommerzieller Wert vorhanden ist.