KONGO (Republik)
Informationen zu Transport, Versand und Einfuhr. Transport und Schifffahrt in Kongo (Republik)Kongo (Republik)
Capitale
Brazzaville Popolazione
4.6 Mio. Lingue nazionali
Französisch (Amtssprache), andere Sprachen und Dialekte Valuta
Communauté Financière Africaine franc (XAF) Prodotto interno lordo (PIL)
USD 10.2 Mia. PIL pro capite
USD 2329 Cifra d’affari esportazioni in Svizzera
CHF 6.83 Mio.
Umsatz Importe aus der SchweizCHF 0.57 Mio.
Bilaterale Beziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Kongo
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Kongo (Brazzaville) sind gut, aber nicht sehr intensiv. Es wurden mehrere Abkommen über den Erlass und die Umstrukturierung der Schulden der Republik Kongo geschlossen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der Wirtschafts- und Handelsaustausch zwischen der Schweiz und Kongo (Brazaville) ist bescheiden. Die Schweiz importiert vor allem land- und forstwirtschaftliche Produkte aus dem Kongo, während die Schweizer Exporte vor allem chemische und pharmazeutische Produkte, Industriemaschinen, elektrische und elektronische Industrieausrüstung sowie Präzisionsinstrumente und Gebrauchtwagen betreffen.
Vertragliche Bestimmungen
EU – Kongo: aufgenommen in die autonomen allgemeinen Zollpräferenzen. Vertrag vom 13.9.1965 über die Förderung des gegenseitigen Schutzes von Kapitalinvestitionen.
Geschäftssprachen
Französisch.
Gewichte und Maße
Metrisches System
Währung
Landeswährung 1 CFA-Franc (FCFA) = 100 Centimes (c). ISO-Code: XAF
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Importkontrolle
Einfuhrlizenzen: Die Einfuhr von EU-Waren ist weitgehend liberalisiert. Für Waren gilt nur die so genannte ‘automatische Zuteilung von Lizenzen’.
Für alle anderen Waren sind individuelle Einfuhrlizenzen erforderlich. Die Waren müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz im Bestimmungshafen eintreffen.
Allgemeine Gültigkeit: 1 Jahr. Gewerbesteuer: 18% Der Auslandszahlungsverkehr ist liberalisiert, der Wechselkurs ist liberalisiert. Die Einfuhrlizenz beinhaltet die Ermächtigung, den Gegenwert der Waren zu übertragen.
Inspektion vor dem Versand
Grundsätzlich muss für alle Waren mit einem FOB-Wert von 3.000.000 CFA-Francs oder mehr vor dem Versand eine Qualitäts-, Mengen- und Preiskontrolle durchgeführt werden. Für Ausnahmen wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das die Kontrolle durchführt.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Ein unwiderrufliches Akkreditiv mit Auftragsbestätigung an Ihre Bank wird dringend empfohlen.
Überweisungen aus CFRA-Ländern sind langsam, da zunächst ein Umtausch in € erforderlich ist. Angebote in € oder einer anderen konvertierbaren Währung. Angebote in Französisch; FOB europäischer Hafen oder CIF Pointe Noire.
Angaben zur Herkunft
Konserviertes Obst, Gemüse und Fisch, Käse, Butter, Milchpulver, Sahne und Kondensmilch müssen mit dem Herkunftsland gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung von Sendungen wird Französisch empfohlen. In diesem Fall sollten die Kartons gegebenenfalls mit dem Vermerk ‘Importé de Suisse’ versehen werden.
Kennzeichnung/Etikettierung
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften.
Verpackung
Verpackung für Seefrachten. Alle Materialien, die Krankheiten ins Land bringen können (z.B. Heu, Stroh), sind als Verpackung verboten. Wir empfehlen die traditionelle Kennzeichnung ‘Schweizer Import’ (in englischer Sprache).
Modelle und Muster von Waren
Zollfrei, wenn sie keinen Handelswert haben.
Versand- und Begleitpapiere
Traditionelle Dokumente, wie auch:
a) Handelsrechnungen (in 5-facher Ausfertigung) mit allen handelsüblichen Angaben, einschließlich Brutto- und Nettogewicht, FOB-Wert, CIF-Kosten und CIF-Wert, Lieferbedingungen, genauer Beschreibung der Waren usw., nicht beglaubigt.
Am Ende der Rechnung muss der Exporteur die folgende unterzeichnete Erklärung hinzufügen: “Nous certifions que les prix indiqués ci-dessuss’accordent avec les prix courants sur la marché d’exportation”; b) Ursprungszeugnis nur auf Anfrage. Als Ursprungsland, zum Beispiel.
“Suisse”; c) Keine Warenverkehrsbescheinigung für EUR 1 und/oder EU-Waren erforderlich; d) Unzertifizierte Frachtbriefe; Frachtbriefe mit Rücksendeadresse möglich; e) Postpakete und Pakete mit Luftfracht bis 20 kg: 1 Postkarte Auslandspaket, 1 Zollanmeldung in Französisch.