ELEKTRONISCHE BEWERTUNGSENTSCHEIDUNG (EMI)
DAS ELEKTRONISCHE FORMAT
DER ÜBERGANG ZUM ELEKTRONISCHEN FORMAT DES ELEKTRONISCHEN BEWERTUNGSBESCHLUSSES (EMI)
WIR VERSUCHEN, DIESE HEIKLE PASSAGE MIT EINER REIHE VON FRAGEN UND ANTWORTEN ZU KLÄREN
Quelle: www.evvdatacenter.ch
Was ist die elektronische Bewertungsentscheidung (EMI) (derzeit gelb)?
Der Veranlagungsbescheid für das gelbe Papier besteht aus 2 Dokumenten, die von der EZV per Post an den Inhaber eines Zollkontos gesendet werden. Die Dokumente sind wie folgt aufgeteilt: Mehrwertsteuer und Zoll. Diese werden dann an den Importeur gesendet, falls er kein Zollkonto hat.
Was ist Bordereau?
Die Bordereau (Steuerabrechnung) ist ein zusammenfassendes Dokument in Papierform, das von der FCA per Post verschickt wird und alle Mehrwertsteuer- und Zollabgaben enthält, die sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen.
Während die elektronische Veranlagungsentscheidung (EMI) bei der Einfuhr?
Es handelt sich um die elektronische Bewertungsentscheidung (EMI). Es handelt sich um eine Datei im XML-Format mit einer digitalen Signatur, die von der Zollverwaltung ausgestellt und dem Inhaber des Zollkontos zur Verfügung gestellt wird, der sie auf verschiedene Weise einziehen kann. Diese Datei ersetzt das alte Papierdokument. Die Zoll- oder Steuerverwaltung verlangt im Falle einer Inspektion nicht die gedruckte Veranlagungsentscheidung, sondern die elektronische Akte, die einzige Datei mit Rechtswert.
Wann tritt sie in Kraft?
Die verpflichtende Einführung erfolgt ab dem 1. März 2018.
Welche Schritte sind erforderlich, um der Verpflichtung der EZV nachzukommen?
Inhaber eines Zollkontos (PKD) müssen sich nur einmal im Customs Customer Management Portal (GCD) mit ihrer Unternehmensidentifikationsnummer (UID) registrieren. Importierende Unternehmen, die nicht über einen DSB verfügen, erhalten die Genehmigungen vom Zollbetreiber entweder elektronisch oder mit einem Zugangscode, mit dem sie die elektronische Veranlagungsentscheidung (EWI) persönlich im Internet abholen können (https://e-dec-web.ezv.admin.ch/edecZugangscodeGui/?rvn=2)
Was sind PCD und GCD?
Die PKD ist das Zollkonto für das zentrale Zählverfahren der Zollverwaltung. Sie richtet sich an alle Importeure und Spediteure, die regelmäßig Steuern auf handelbare Güter zahlen. Die GCD ist eine Internetanwendung, die die Registrierung und zentrale Verwaltung der Basisdaten aller Zollkunden ermöglicht.
Und was bedeuten IMIe und IMDe?
IMIe ist die elektronische Veranlagungsentscheidung in Bezug auf die Mehrwertsteuer, während IMDe die elektronische Veranlagungsentscheidung in Bezug auf die Mehrwertsteuer ist.
Das Papierformat, das gelbe, um es klar zu sagen, werden wir es noch erhalten?
Nein, sie wird durch die elektronische Beurteilungsentscheidung (EMI) ersetzt. Die von der FCA gesendeten Dateien enthalten weiterhin ein druckbares Format (PDF), das dem alten Papierdokument entspricht, haben jedoch keinen rechtlichen Wert.
Erhalten wir also anstelle der gelben Quittung eine Datei vom Zoll?
Nein, der Zoll stellt dem PCD-Kontoinhaber eine Reihe elektronischer Dateien zur Verfügung.
Wo und wie kann ich meine EMIs abheben?
Der Widerruf der elektronischen Veranlagungsentscheidung (EWI) durch ein einführendes Unternehmen ist auf verschiedene Weise möglich:
- Importierendes Unternehmen mit eigener PKD:
Mittels eines vom Zollbetreiber bereitgestellten Zugangscodes ist es möglich, jeweils ein einzelnes MEI zu erheben. Dieser Modus wird für Unternehmen mit wenigen Importen dringend empfohlen. Über die Webschnittstelle, die unter dem Link https://e-dec-web.ssl.admin.ch/edecDocumentGui/ zur Verfügung gestellt wird, ist es möglich, neben dem EWI auch verschiedene Dokumente zu sammeln, einschließlich des Bordereau (Liste der Steuern). Sie können mehrere Dokumente gleichzeitig abrufen. Diese Methode wird für Unternehmen mit geringem Importvolumen dringend empfohlen.
Durch “Dienste” (Web oder Mail), die vom Unternehmen selbst in einer Ad-hoc-Anwendung implementiert werden. Dieser Modus wird für Unternehmen mit großen Importmengen dringend empfohlen. - Importierendes Unternehmen, das kein eigenes PCD-Konto hat:
Mittels eines vom Zollbetreiber bereitgestellten Zugangscodes ist es möglich, jeweils ein einzelnes MEI zu erheben. Möglichkeit, den Satz von IMe-Dateien automatisch per E-Mail zu erhalten. Die E-Mail wird direkt von dem Zollbetreiber gesendet, der die Einfuhranmeldung abgegeben hat.
Muss der elektronische Beurteilungsbescheid (EWI) einzeln widerrufen werden?
Es ist möglich, wird aber nicht empfohlen für ein importierendes Unternehmen, das mit großen Mengen zu tun hat. Das Sammeln der IMe durch Eingabe des Zugangscodes auf der Website ist einfach, aber zeitaufwändig. Jede einzelne Sammlung dauert ca. 5/6 Minuten von der Eingabe des Codes bis zum Auspacken des Sets, das per E-Mail erhalten wird. Darüber hinaus ist es notwendig, die Notwendigkeit in Betracht zu ziehen, innerhalb seiner IT-Strukturen ein spezielles Archiv und ein sehr leistungsfähiges IMe-Suchsystem zu widmen.
Gibt es dynamischere Lösungen?
Die dynamischste Lösung, aber im Falle eines erheblichen Volumens von Warenimporten, ist sicherlich die Verwendung von dedizierter Software, die intern entwickelt oder unter Lizenz von Dritten erworben wurde. Obwohl dies eine ziemlich kostspielige Lösung sein kann, ist es dennoch möglich, Ihren elektronischen Bewertungsbescheid (EMI) automatisch vom Spediteur per E-Mail zu erhalten.
Wenn Sie die elektronische Beurteilungsentscheidung (EMI) in unserem Namen einreichen, sind Sie dann auch für etwaige Kontrollen durch die zuständigen Behörden verantwortlich?
Nein, der Importeur bleibt verantwortlich und muss alle von den oben genannten Behörden angeforderten Dateien zur Verfügung stellen.
Gibt es Unterschiede für Unternehmen, die kein eigenes PCD-Konto haben?
Importierende Unternehmen ohne PKD-Konto erhalten in jedem Fall ihren elektronischen Bewertungsbescheid (EMI) per E-Mail. Diese werden automatisch vom Spediteur versendet. Für den Fall, dass dieser nicht in der Lage ist, die oben genannten Informationen zu senden, kann er dem Importeur dennoch den Zugangscode und die Erklärungsnummer mitteilen, die für die Abholung des EMI auf der Website der FCA erforderlich sind.
Kann ich das Archiv von einem Spediteur erhalten?
Es besteht eine Verpflichtung des Importeurs, die elektronische Bewertungsentscheidung (EMI) für 10 Jahre persönlich einzureichen. Der Spediteur kann bei Bedarf als zusätzliche Dienstleistung gegen Entgelt die Archivierung im Auftrag des importierenden Unternehmens übernehmen. Eine solche Archivierung muss sicher sein und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Dies impliziert auch die Gewissheit der Nichtveränderbarkeit archivierter elektronischer Dokumente.
Werden wir auch andere Dokumente im reservierten Bereich finden?
Franzosini ist sich der Tatsache bewusst, dass die Digitalisierung heute eine Notwendigkeit für jedes Unternehmen ist, das sich von den anderen abheben möchte, um leistungsfähigere Prozesse zu erhalten. Seinen Kunden ein einziges Zugangsportal zur Verfügung zu stellen, über das sie alle Dokumente abrufen können, ist unerlässlich, um immer ehrgeizigere Qualitätshorizonte zu erreichen.
Bewahren Sie die Dokumentation 10 Jahre lang auf?
Sicherlich! Steuerrechtliche Dokumente wie die elektronische Veranlagungsentscheidung (EMI) stehen 10 Jahre lang zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Aber auch die anderen Dokumente, die wir zur Verfügung stellen, wie Rechnungen, unterschriebene Lieferscheine, Transportmandate, Zollabfertigungsmandate, CMR, EUR1, Kontoauszüge, werden für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer in unserem Lager aufbewahrt. Franzosini ist auch in der Lage, Ad-hoc-Statistiken für seine Kunden zu erstellen, um gezielte Business-Intelligence-Analysen zu ermöglichen.
Fallen Kosten für die Verwaltung der elektronischen Beurteilungsentscheidung (EWI) an?
Franzosini bewertet mit jedem Kunden die Art des angeforderten Lagerdienstes.