Die EU-Verzollung ist für Schweizer Unternehmen, die Waren in viele EU-Staaten exportieren, von besonderem Interesse. Die gewerbesteuerliche Registrierung (d. h. die Vertretung durch einen Steuervertreter) muss in einem EU-Land erfolgen, das an die Schweiz grenzt.
Die steuerliche Registrierung sollte nicht im Hauptexportland (z.B. Deutschland), sondern in einem anderen Nachbarland, z.B. Frankreich, Österreich oder Italien, erfolgen, da bei einer steuerlichen Registrierung im Hauptexportland eine EU-Zollabfertigung nicht möglich ist.