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SO ERÖFFNEN SIE EIN ZOLLKONTO
Das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (PKD), d.h. die Eröffnung eines Zollkontos, ist eine Betriebsart für alle Importeure und Spediteure, die regelmäßig Steuern auf handelbare Güter zahlen. Es bietet erhebliche Vorteile für den Kontoinhaber:
- Zollabfertigung ohne Verwendung von Bargeld;
- kürzere Wartezeiten bei den Zollstellen, da Sendungen bereits nach Annahme des jeweiligen Besteuerungsantrags und nach einer eventuellen Prüfung der Ware freigegeben werden;
- Frist für die Zahlung von Zöllen von 5 Tagen;
- Zahlungsfrist für die Mehrwertsteuer von 60 Tagen;
- Auf Wunsch kann anstelle einer Papierrechnung eine elektronische Rechnung empfangen werden.
Um ein Zollkonto zu eröffnen und der PKE beizutreten, füllen Sie einfach die Beitrittserklärung aus (herunterladbar auf der Website www.ezv.admin.ch) in der speziellen Sektion für das Verfahren) und senden Sie sie an die Finanzabteilung der Generalzolldirektion in Bern. Wenn Sie sich für das Lastschriftverfahren (LSV) entscheiden, müssen Sie den zentralen Teil der Einzugsermächtigung (auch auf der obigen Webseite herunterladbar) ausfüllen und an Ihre Bank senden, die unten die Daten einträgt und den Coupon „B“ an die Finanzabteilung der Oberzolldirektion Bern übermittelt.
Um ein Zollkonto zu eröffnen, muss außerdem eine Sicherheit in einer der folgenden drei Formen vorgelegt werden:
- eine allgemeine Garantie auf dem Formular 22.10, die von einer Bank oder Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der Schweiz ausgestellt und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt wird, oder die auf der Liste der vom Bund beaufsichtigten privaten Versicherungsinstitute aufgeführt ist. Der Bürge muss die Bürgschaften direkt an die Finanzabteilung der Generalzolldirektion senden. Die Eidgenössische Zollverwaltung erhebt eine Gebühr für die Annahme der Sicherheit.
- Hinterlegung von Wertschriften zugunsten der Eidgenössischen Zollverwaltung in einem gesperrten und steuerpflichtigen Sicherheitsdepot bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern. Wenn Sie sich für diese Art der Garantie entscheiden, müssen Sie sich zunächst an die Finanzabteilung der Generalzolldirektion wenden, die über die Annahme der Wertpapiere entscheidet. Die Eidgenössische Zollverwaltung akzeptiert nur Kredite des Bundes, Baranleihen von Schweizer Banken oder Frankenanleihen von inländischen Schuldnern, die an der Schweizer Börse kotiert sind.
- Bareinzahlung (zinslos) durch Überweisung auf das PostFinance-Konto der Zolldirektion oder Einzahlung auf ein Geldkonto bei der Schweizerischen Nationalbank in Zürich oder per Bankscheck an die Generaldirektion Zoll, Abteilung Finanzen, 3003 Bern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.ezv.admin.ch
Es ist wichtig zu betonen, dass für die Eröffnung eines Zollkontos das PKD-Konto erst vergeben wird, nachdem die Finanzabteilung der Generalzolldirektion die Beitrittserklärung, die Sicherheitsleistung und gegebenenfalls die Genehmigung für das Lastschriftverfahren erhalten hat.