Der AEO-Status (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) wird nach einer besonderen Prüfung durch die Zollbehörde verliehen, bei der die Einhaltung der Zollverpflichtungen, der Kriterien des Buchführungssystems und der Zahlungsfähigkeit nachgewiesen wird.
Der Wirtschaftsbeteiligte ist nicht verpflichtet, ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter zu werden: Dies ist eine individuelle Entscheidung, die von den Betriebsbedingungen des jeweiligen Subjekts abhängt. Die Anerkennung des AEO-Status ermöglicht es jedoch, direkte und indirekte Vorteile und Erleichterungen im Zusammenhang mit zollrelevanten Vorgängen in Anspruch zu nehmen.
In der Praxis gelten alle zertifizierten Unternehmen als sehr zuverlässig und profitieren auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung des AEO-Status von Erleichterungen bei der Durchführung von zollrechtlichen Sicherheitskontrollen. Zu den direkten Vorteilen gehören: schnellere Grenzabfertigung, weniger Dokumenten- und Warenkontrollen, vorrangige Behandlung von Sendungen.
Den Status des “zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” gibt es bereits auf europäischer (EU) Ebene und in den Vereinigten Staaten. Im Wesentlichen geht es dabei um die Berücksichtigung verschiedener Sicherheitsmaßnahmen bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren.
In diesem Zusammenhang hat die Schweiz mit der EU ein Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit ausgehandelt, um in den Sicherheitsraum der EU integriert zu werden.