Der Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) regelt alle Aspekte der Zollvorgänge in der Europäischen Union und enthält die allgemeinen Grundsätze, auf denen das gemeinschaftliche Zollrecht beruht. Die Einzelheiten der Durchführung werden stattdessen in den Durchführungsbestimmungen des DAC beschrieben.
Vor der Einführung des gemeinschaftlichen Zollrechts hatte jeder Mitgliedstaat sein eigenes spezifisches Zollrecht; heute sind Teile dieser lokalen Gesetze immer noch in Kraft und regeln lokale Situationen, die nicht im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht stehen. In Italien ist das bereits bestehende Zollrecht der Testo Unico della Legge Doganale (TULD), dessen Teil, der die Sanktionen betrifft, in Kraft geblieben ist.