Die Beschlagnahme oder Einziehung von Waren ist eine Maßnahme der Justizbehörde, mit der die von ihnen erfassten Waren dem Eigentümer entzogen werden, um weitere Ermittlungen zu ermöglichen und zu verhindern, dass sie rechtswidrig verwendet werden.
Wenn der Grund für die Anordnung einer Beschlagnahme zu einem Strafverfahren führt, kann die Einziehung der Waren nach Abschluss der Beschlagnahme beschlossen werden, was zum dauerhaften Verlust der Verfügbarkeit des Eigentums durch den ursprünglichen Eigentümer führt. Die beschlagnahmten Waren gehen in das Eigentum des Staates des Unionsgebiets über, der sie normalerweise versteigert.