Waren, deren Endverwendung ungewiss ist, Waren, die hohen Zöllen unterliegen, und Kontingentswaren können ohne Zollabfertigung oder Besteuerung vorübergehend gelagert werden. Zu diesem Zweck kann ein freier Punkt verwendet werden.
Die zollfreie Stelle wird von privaten Einrichtungen betrieben, hat öffentlichen Charakter und ist für jeden Interessenten zugänglich. Mit zollamtlicher Genehmigung können Waren einer bestimmten Behandlung unterzogen werden; für Waren im Transit (Rücktransport in die EU) gelten restriktive Vorschriften.