Das Versandverfahren ist ein Zollverfahren, das durch die vorherige Hinterlegung einer Sicherheit für die Zollabgaben gesichert ist. Wenn eine Sendung unter zollamtlicher Überwachung von einem Ort zu einem anderen in der Europäischen Union befördert werden muss, wird sie von einem Versandpapier T1 (externes gemeinschaftliches Versandverfahren) oder T2 (internes gemeinschaftliches Versandverfahren) begleitet. Mit dem Eintreffen der Waren am Bestimmungszoll wird das Dokument erledigt und das Versandverfahren abgeschlossen; geschieht dies nicht, erhebt der Zoll die zuvor gesicherten Zollabgaben.
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