ZOLLABFERTIGUNGSSCHEIN

Bereich Versand, Export, Import oder Zolldokumente.

GENERALABFERTIGUNGSAUFTRAG


Zentrales Zählverfahren des Zolls (pcd)

Im Rahmen der Einfuhrzollverfahren ist ein Zollkonto (PCD) erforderlich, damit die Eidgenössische Steuer- und Zollverwaltung mit der Abbuchung der Mehrwertsteuer und eventuell der Zölle fortfahren kann.

Die Nutzung des eigenen Zollkontos durch Dritte (Speditions- und Logistikunternehmen) muss vom Inhaber des Kontos schriftlich bestätigt werden; dies kann durch einen ausgefüllten und unterzeichneten Verzollungsauftrag geschehen.

Dieses Verfahren ist wichtig, da die Zollämter stichprobenartig überprüfen können, ob die Bewilligung tatsächlich beantragt worden ist.

Um Rückrufe und Bußgelder gemäß dem Zollgesetz (LDA vom 18/03/2005) zu vermeiden, laden Sie bitte unser Formular über den unten stehenden Link herunter.

Es kann direkt aus der PDF-Datei oder mit der Schreibmaschine (nicht von Hand) ausgefüllt, abgestempelt und von einem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben werden; das Original ist uns per Post an folgende Adresse zuzusenden:

SA LUCIANO FRANZOSINI Via Rinaldo Simen 3 CH-6830CHIASSO

Allgemeines Zollabfertigungsmandat