Der Zoll ist eine Steuer, die vom Zoll auf die Einfuhr von Waren von außerhalb der EU erhoben wird, und die Entrichtung dieser Steuer ermöglicht den freien Verkehr dieser Waren innerhalb der EU. Dieser Vorgang wird als “Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr” bezeichnet (dasselbe gilt für die Schweiz).
In der Europäischen Union erheben alle Mitgliedstaaten die Steuer im Namen der Europäischen Union (weshalb die Steuer auch als “Eigenmittel” bezeichnet wird). Sie ist die einzige Form der Besteuerung, die die Europäische Union den in der Europäischen Union ansässigen natürlichen und juristischen Personen zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten auferlegt. Der anzuwendende Zollsatz ist dem Zolltarif zu entnehmen.
Die Pflicht kann sein:
– ad valorem”, wenn ein Prozentsatz auf den Rechnungswert angewandt wird;
– spezifisch”, wenn eine Quote pro Maßeinheit (Stückzahl, kg, Liter usw.) angewendet wird.
Die Extra-EG-Fracht (d.h. der Teil der Transportkosten vom Abgang bis zur EU-Grenze) ist ebenfalls eine Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Zolls.