Für jede Art von Zollanmeldung in der Europäischen Union wird ein einziges Muster namens DAU (Single Administrative Document) verwendet, das auf chemischem Papier gedruckt wird und aus mehreren Blättern besteht, die je nach Art des durchzuführenden Zollvorgangs ausgefüllt werden.
Für Unternehmer, die in einem Domizilverfahren mit elektronischer Signatur tätig sind, besteht die Möglichkeit des Exports in einer vollständig computergestützten Umgebung (ECS-System). In diesem Fall wird das ausgestellte Dokument als AED (Export Companion Document) bezeichnet.