Das vereinfachte Akronym CE wird stattdessen verwendet, um Gemeinschaftsgesetze zu identifizieren, bei denen es sich um Verordnungen oder Richtlinien handelt.
Die Verordnungen sind die Gesetze der Europäischen Union und gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) in ihrem gesamten Hoheitsgebiet.
Richtlinien sind Gesetze der Europäischen Union, die keine unmittelbare Geltung haben, aber die Anwendung von Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten erfordern. Jeder Mitgliedstaat hat keine unbestimmte Frist für die Umsetzung einer Richtlinie und muss sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) anwenden.