Waren gelten als Raubkopien, wenn sie unter Verwendung von Originalbestandteilen, -namen und -etiketten, die vom Eigentümer geliefert oder genehmigt wurden, hergestellt und vermarktet werden, ohne dass der Eigentümer seine Zustimmung gegeben hat.
Der Zoll ist eine der Stellen, die für die Kontrolle und Unterdrückung des Handels mit unerlaubt hergestellten Waren zuständig sind, und kann dies von sich aus oder auf Antrag und/oder Hinweis von Herstellern tun, die glauben, dass die zur Einfuhr bestimmten Waren ohne ihre Genehmigung hergestellt worden sein könnten. Als Raubkopien erkannte Waren werden in der Regel beschlagnahmt und vernichtet.