WAS SIND VERBRAUCHSSTEUERN?

, ,

Verbrauchssteuern sind Steuern auf die Herstellung bestimmter Konsumgüter, die jeder Mitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet autonom und nach verschiedenen Kriterien erhebt. Am häufigsten werden sie auf Alkohol und alle seine Erzeugnisse (Wein, Bier, Spirituosen usw.) oder auf Erdöl und alle seine Derivate zur Energieerzeugung (Benzin, Diesel, Methan, Butan, Kerosin usw.) oder auf Tabak und alle seine Derivate angewendet.

Verbrauchsteuern gelten sowohl für EU-Rohstoffe/Erzeugnisse als auch für solche, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden; sie sind keine Zölle, aber wenn sie importierte Waren betreffen, gelten sie als Zölle und werden daher zum Zeitpunkt der Zolltransaktion erhoben.

Seit einigen Jahren sind die Verbrauchsteuern auf den Handel mit alkoholischen Getränken innerhalb der EU geregelt (z. B. gibt es in Italien einen Testo Unico sulle Accise zur Umsetzung der EU-Vorschriften). Insbesondere müssen alle alkoholischen Erzeugnisse von einem Begleitdokument, dem so genannten DAA (Accompanying Document Excise), begleitet sein.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden auf Waren, die das Staatsgebiet verlassen, keine Verbrauchsteuern erhoben, und es wird ein Dokument namens DAA (Documento Accompagnamento Accise) ausgestellt, das die Waren begleitet, um ihren Ausgang nachzuweisen. Wenn dieses Dokument zusammen mit den Waren am Bestimmungsort eintrifft, wird es von der für die Kontrolle zuständigen Stelle übernommen, die eine Kopie an die Abgangsstelle zurückschickt, um nachzuweisen, dass die Waren das Ursprungsland verlassen haben.

Wenn die Verbrauchsteuer bereits im Abgangsland entrichtet wurde, wird eine DAS ausgestellt, um die Behörden des Bestimmungslandes darüber zu informieren, dass die Waren möglicherweise steuerpflichtig sind.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren dürfen nur in speziellen Lagern, den so genannten Verbrauchsteuerlagern, gelagert werden, und nur der Inhaber eines solchen Lagers darf das BVD ausstellen und in Empfang nehmen.

Skills

Posted on

3 June 2020