Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Zollvorschriften die Gültigkeit der Ursprungserklärung auf der Rechnung (wenn die Waren in der Europäischen Gemeinschaft mit Vorrang hergestellt werden) bis zu einem Wert von 6000,00 EUR (10000,00 CHF) zulassen,...
Die EUR 1 ist eine Bescheinigung, die bei der Ausfuhr ausgestellt wird, um zu bescheinigen, dass die auf dem Formblatt beschriebenen Waren gemeinschaftlichen Ursprungs und gemeinschaftlicher Herstellung sind (so genannter „Präferenzursprung“); sie wird vom...