TRANSPORT IN DER SCHWEIZ

Spedition und Transport in der Schweiz
Transport in der Schweiz, Informationen zu Versand- und Importdokumenten.

Esportazione in Svizzera

Liste der Gemeinden in der Schweiz

Karte mit den einzelnen Gemeinden, mit Postleitzahl, gesprochener Sprache und eventuellen Zuschlägen für ungünstige Verkehrszonen in der Schweiz (Hochgebirge).
Verschiedene Möglichkeiten für eine schnelle Suche.

Capitale
Berna

Bevölkerung
ca. 8.4m

Landessprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch

Währung
Schweizer Franken (CHF)

Bruttoinlandsprodukt (BIP)
644 Milliarden US-Dollar

BIP pro Kopf USD 77.000

Umsatz Exporte aus der Schweiz
296 Milliarden US-Dollar

Umsatz Importe in die Schweiz
281 Milliarden US-Dollar

Transport Schweiz

Wirtschaftsbeziehungen mit der EU

Die Schweiz liegt in der Mitte des europäischen Kontinents, umgeben von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Diese geografische und kulturelle Nähe, insbesondere das politische und wirtschaftliche Gewicht der Union, bedeutet, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die wichtigsten Wirtschaftspartner der Schweiz sind.
Eine aktive Europapolitik ist von grundlegender Bedeutung für die Wirtschaftspolitik. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU und hat mit der Union mehrere bilaterale Abkommen für den Zugang zum europäischen Binnenmarkt ausgehandelt.
Diese Abkommen schaffen in vielen Bereichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, die denen eines Binnenmarktes sehr ähnlich sind; sie ermöglichen es, Handelshemmnisse und Diskriminierungen im wirtschaftlichen Austausch zu beseitigen oder abzubauen. Seit dem Abschluss des Freihandelsabkommens im Jahr 1972 hat sich die Liste der Abkommen in mehreren Etappen verlängert. Nachdem sich das Schweizer Stimmvolk 1992 geweigert hatte, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beizutreten, unterzeichneten die Schweiz und die EU 1999 die Bilateralen I (sieben Abkommen). 2004 folgten die Bilateralen II (neun Abkommen und ein Schriftwechsel). Diese Abkommen garantieren einen gegenseitigen und erweiterten Marktzugang, verhindern die Diskriminierung von Schweizer Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt und bilden die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur. Schweizer Transport

Bilaterale Abkommen

Im Rahmen der zwischen der EFTA und Drittstaaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen (FHA) unterhält die Schweiz im Dienstleistungsbereich präferenzielle Beziehungen zu folgenden Ländern/Partnern (in alphabetischer Reihenfolge)
Chile, Kolumbien, Georgien, den Staaten des Golfkooperationsrates (GCC, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Bahrain, Saudi-Arabien, Oman, Katar und Kuwait), Südkorea, Costa Rica, Guatemala, Hongkong, Mexiko, Panama, den Philippinen, Singapur, der Ukraine und teilweise mit Kanada und Peru.
Das Hauptziel der Schweiz bei ihren Freihandelsabkommen ist es, eine vorteilhaftere Behandlung zu erhalten als die, die im multilateralen Kontext von GATS/GATS gewährt wird. Außerhalb des EFTA-Rahmens hat die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit China und ein bilaterales Freihandels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan abgeschlossen.

Freihandelsabkommen

Neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) verfügt die Schweiz über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Nicht-EU-Partnern. Diese Abkommen werden in der Regel im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen.
Die Schweiz kann jedoch auch Freihandelsabkommen außerhalb der EFTA abschließen, wie z.B. mit Japan und China. Die Freihandelspolitik der Schweiz zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wirtschaftlich wichtigen Partnern zu verbessern. Ziel ist es, den Schweizer Unternehmen einen im Vergleich zu ihren wichtigsten Konkurrenten ungehinderten und diskriminierungsfreien Zugang zu den internationalen Märkten zu garantieren.
Maßnahmen zur Öffnung ausländischer Märkte sind im Rahmen der wirtschaftlichen Stabilisierungspolitik des Bundesrates wichtig. Mit einigen Partnern unterzeichnen die EFTA-Staaten auch Erklärungen zur Zusammenarbeit. Diese Erklärungen setzen einen institutionalisierten Dialog über die Möglichkeiten einer Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen voraus, der zu Freihandelsverhandlungen führen könnte.

Geschäftssprachen

Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch

Maße und Gewichte

Metrik

Währung

Landeswährung Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen (Rp), Centimes (c).
ISO-Code: CHF

Zolltarif

Harmonisiertes System. Die Zollabfertigung basiert auf dem Bruttogewicht.

Importkontrolle

Im Verkehrswesen sind in der Schweiz mehr als 90 Prozent der Wareneinfuhren liberalisiert. Der Importeur muss die Bewilligung für die beschränkte Einfuhr (Negativliste) einholen. Niederspannungsprodukte müssen den Richtlinien 2006/95/EG und 2004/108/EG entsprechen. Pharmazeutische Produkte benötigen eine Swissmedic-Registrierung. Kleinsendungen bis 20 kg dürfen ohne Lizenz eingeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Waren, für die die Gewichtsgrenze nur 2,5 kg beträgt. Achten Sie auf die Lenkungsabgabe für die Einfuhr von Waren, die der VoC unterliegen. Mögliches vereinfachtes Zollanmeldungsverfahren für Kleinsendungen im “e-dec-easy”-Anmeldeverfahren. Kleinsendungen sind solche mit einem Maximalgewicht von 1’000 kg und einem Wert von bis zu 1’000 CHF. Da es keine Devisenkontrolle gibt, kann die Zahlung für die Einfuhr von Waren für Ihre Transporte in der Schweiz ohne Schwierigkeiten erfolgen.
Gewerbesteuer: 8%

Zahlungsbedingungen und Angebote

Angebote und Rechnungen in €, CHF oder US $ kostenlos an der Grenze oder kostenlos zu Hause.

Herkunftsangaben

Für den Transport in der Schweiz sind folgende Angaben erforderlich: für Lebensmittel und Getränke. Holz und Holzprodukte müssen mit der Angabe des Herkunftslandes versehen sein.

Kennzeichnung / Etikettierung

Für den Transport in der Schweiz: traditionelle Kennzeichnung. Die Kennzeichnung muss in mindestens einer Schweizer Amtssprache erfolgen.
Das Bundesministerium des Innern gibt Auskunft über besondere Kennzeichnungsvorschriften.

Verpackung

Für Holzverpackungen gilt der ISPM-Standard Nr. 15, pro Transport Schweiz, außer für Lieferungen aus der EU.

Modelle und Warenmuster

Warenmodelle sind von Zöllen befreit, wenn

a) aufgrund ihrer Größe (kleine Holzstücke), ihrer Aufmachung (z. B. Knöpfe auf Karten, ein Stück von jeder Sorte) oder ihrer Aufbereitung (z. B. Entwertung durch Stempel oder Löcher) keinen Handelswert haben

b) zur Vertretung, Überprüfung oder Prüfung zur Auftragserteilung eingeführt werden und diese Grenzwerte nicht überschreiten:

  • Verbrauchsgüter mit einem Wert von bis zu CHF 100 pro Probe;
  • Die Anzahl der Proben desselben Typs in einer Sendung spielt keine Rolle. nicht verbrauchbare Produkte bis zu einem Wert von CHF 100 für alle Arten und Qualitäten;
  • Tabakwaren, alkoholische Getränke, Pharmazeutika und kosmetische Mittel bis zu einem Wert von CHF 100 pro Sendung; Wein nur in Probeflaschen bis 3 dl, Spirituosen nur in Probeflaschen bis 2 dl (ausgenommen Einzelportionsflaschen).
  • Der Versand und die Beförderung in der Schweiz von Werbemustern, die an potenzielle Kunden verteilt werden sollen, sind zollpflichtig, auch wenn sie kostenlos sind. Carnet-ATA Verfahren zulässig.

 

Versand- und Begleitpapiere für den Transport in der Schweiz

Typische Dokumente, wie z.B.:

a) Handelsrechnungen (2 Kopien) mit allen typischen Angaben, Ursprungsland ohne Beglaubigung;

b) Ursprungszeugnis (einfach) nur auf Antrag des Empfängers, Angabe des Ursprungslandes;

c) Bei Postpaketen bis 31,5 kg: Beifügung von 1 Auslandsfrachtschein, 1 Zollanmeldung (deutsch/französisch/italienisch), Handelsrechnungen; mit Paketen für Luftpost bis 20 kg ausländischer Versandschein, gekennzeichnet mit “auf dem Luftweg”.

d) Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 für Paketsendungen im Rahmen des Freihandelsabkommens mit der EU; einschließlich des europaweiten Kumulierungsabkommens; Für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6.000 € verwenden Sie das Formular EUR. 1.

Bei der Ausfuhr von Waren mit einem Wert von bis zu 6.000 € muss der Ausführer auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier folgende Erklärung abgeben: “Der Ausführer der Waren, die Gegenstand dieses Dokuments sind, erklärt, dass die Waren, sofern nicht anders angegeben, Präferenzursprung … (Ursprungsland angeben) haben”. Ort und Datum, Unterschrift des Ausführers und Name in Druckbuchstaben (Produkte aus Ceuta und Melilla müssen mit dem Kürzel “CM” gekennzeichnet sein). Diese Bestimmung gilt nicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

(e) EUR-MED Transport Schweiz

(f) Das einheitliche “Gemeinsame Versandverfahren” der EU (NCTS) kann verwendet werden. Der Ursprungsnachweis muss jedoch gemäß Buchstabe d nachgewiesen werden.

 

 

https://franzosini-solutions.ch/gli-errori-piu-frequenti-nelle-esportazioni/