Welche Dokumente werden für die Einfuhr von Waren in die Schweiz benötigt?
Für die Einfuhr von Waren in die Schweiz werden in der Regel benötigt: 1) Handelsrechnung mit Wert, Ursprung und detaillierter Warenbeschreibung; 2) Packliste mit Gewichten und Massen; 3) Transportdokument (CMR, B/L, AWB); 4) Präferenzielles Ursprungszeugnis (EUR.1 oder Rechnungserklärung); 5) Gegebenenfalls spezifische Zertifikate (Pflanzenschutz, Veterinär, CITES). Einfuhranmeldungen erfolgen über das System Passar.
T1 (externer Versand) wird für Nicht-Unionswaren verwendet, die das EU/EFTA-Zollgebiet durchqueren, ohne Zwischenverzollung. T2 (interner Versand) wird für Unionswaren…
DaziT ist das digitale Transformationsprogramm des BAZG zur Modernisierung der Schweizer Zollprozesse. Hauptänderung: Ablösung von e-dec durch die Plattform Passar. Seit…
Die EUR.1-Bescheinigung bestätigt den präferenziellen Ursprung und ermöglicht ermässigte oder Nullzölle im Rahmen von Freihandelsabkommen. Gültig für 4 Monate. Für…
Ja, nach dem Brexit ist eine EORI-Nummer für Zollvorgänge mit dem UK unerlässlich. Zwei Typen: GB EORI (GB + 12 Stellen) für UK-Zollabfertigung und CDS; EU EORI…
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument für die vorübergehende Einfuhr ohne Abgaben in ca. 80 Ländern und Gebieten (Istanbuler Übereinkommen). Verwendet für:…