DAP: Der Verkäufer liefert die Ware am vereinbarten Ort, entladebereit aber NICHT verzollt. Abgaben und MwSt trägt der Käufer. DDP: Der Verkäufer übernimmt die maximale Verpflichtung und liefert verzollt mit bezahlten Abgaben. In der Schweiz benötigt der Verkäufer bei DDP eine Schweizer MwSt-Nummer oder einen Fiskalvertreter. Franzosini empfiehlt generell DAP für bessere Kostenkontrolle.
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