Was ist CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)?
CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) reguliert den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Über 180 Mitgliedsländer. Drei Anhänge: I (Handelsverbot), II (Ausfuhrgenehmigung erforderlich), III (Ursprungszeugnis nötig). Jede Sendung mit CITES-Produkten erfordert spezifische Genehmigungen. In der Schweiz: BLV ist zuständig. Update: Die CoP20 (Dezember 2025, Samarkand) hat den Schutz für mehrere Arten verstärkt. Strafen: Beschlagnahme, Bussen bis CHF 40.000, Strafverfahren.
Die Warenbeschau ist die physische Kontrolle von Waren durch die Zollbehörden zur Überprüfung der Übereinstimmung zwischen Zollanmeldung und tatsächlicher Ware. Arten:…
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Die EUR.2-Bescheinigung ist ein vereinfachtes präferenzielles Ursprungsdokument für Sendungen mit geringem Wert. Anders als EUR.1 kann sie vom Ausführer ohne…
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